Aktionäre sind Männer mittleren Alters, die auch am Wochenende mit Anzug und Krawatte rumlaufen und den ganzen Tag Aktiencharts analysieren?
Wenn du dir Aktionäre so vorstellst, bist du hier genau richtig. Denn wir erklären dir, was Aktionäre wirklich sind.
Ein Aktionär besitzt Aktien eines Unternehmens. Somit gehören ihm Anteile des entsprechenden Unternehmens; er ist Miteigentümer. Aktionäre werden deshalb auch Anteilseigner oder Shareholder genannt. Bei den Anteilen handelt es sich um Anteile am Grundkapital der Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Je nachdem, um welche Art von Aktien es sich handelt, legitimiert sich ein Aktionär auf unterschiedliche Art und Weise. Bei Inhaberaktien legitimiert der bloße Besitz der Aktie, bei Namensaktien die Eintragung ins Aktienregister.
Aktionäre können sowohl natürliche (Menschen) als auch juristische Personen (Unternehmen oder Institutionen) sein. Auch du kannst Aktionär werden. Wie das geht, zeigen wir dir im nächsten Abschnitt.
Als Aktionär beteiligst du dich am Erfolg aber auch Misserfolg eines Unternehmens. Das geschieht durch steigende oder fallende Aktienkurse sowie die Ausschüttung von Dividenden.
Wie werde ich Aktionär?
Du kannst Aktionär werden, indem du dir Aktien eines Unternehmens kaufst. Bevor du Aktien kaufst, solltest du jedoch einige Dinge beachten.
Zum einen sollten deine Finanzen gut organisiert sein, zum anderen solltest du keine Schulden haben. Investiere nur Geld in Aktien, auf das du im Notfall verzichten kannst und das du über längere Zeit nicht brauchst.
Im besten Fall hast du bereits einiges an Geld gespart, auf das Obiges zutrifft. Dann solltest du das Geld auf jeden Fall investieren, denn es verliert aufgrund der Inflation jedes Jahr an Kaufkraft. Du kannst dir also Jahr für Jahr weniger davon kaufen. Die Zinsen, die du für das Geld auf deinem Bankkonto bekommst, sind heutzutage zu niedrig, um die Inflation auszugleichen.
Bevor du Aktien kaufst, solltest du dich noch umfassender informieren – z.B. hier auf unserem Blog.
Wo kann ich Aktien kaufen?
Mal angenommen, du hast dich ausreichend informiert: Wo kannst du Aktien kaufen, um Aktionär zu werden?
So schwer ist es nicht: Du musst lediglich ein Wertpapierdepot bei einem Broker eröffnen und Geld auf das verknüpfte Referenzkonto überweisen. Dann kann es schon losgehen.
Die Börse funktioniert wie ein Marktplatz. Interessierte Käufer und Verkäufer „treffen“ sich und kaufen bzw. verkaufen einzelne Aktien. Die Aktienkurse setzen sich aus Angebot und Nachfrage zusammen.
Welche Rechte hat ein Aktionär?
Nun zurück zum eigentlichen Thema. Welche Rechte hat ein Aktionär?
Die Rechte eines Aktionärs sind durch seine Aktien „verbrieft“. Aktionäre haben die folgenden allgemeinen Mitgliedschaftsrechte:
- Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
- Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Aktiengesellschaft
- Recht zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn (Dividende)
- Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung
- Rückzahlungsanspruch bei einer Kapitalherabsetzung
- Anspruch auf Beteiligungs- und Liquidationserlös
Anmerkung: Einen allgemeinen Anspruch auf Dividende haben Aktionäre nicht. Die Abstimmung auf der Hauptversammlung entscheidet darüber, ob Dividenden ausgeschüttet werden. Wenn ja, hat aber jeder Aktionär ein Anrecht darauf.
Abgesehen von den allgemeinen Mitgliedschaftsrechten hat ein Anteilseigner noch einige Klagerechte, die aber zu komplex sind, um sie hier alle aufzuzählen. Du findest die einzelnen Klagerechte als Paragrafen des Aktiengesetzes aufgelistet und verlinkt:
- § 304, 305
- § 117 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
- § 310 i. V. m. § 309 Abs. 4
- § 318 i. V. m. § 317 Abs. 1 S. 2
- § 323 Abs. 1
In Bezug auf die Klagerechte von Shareholdern ist anzumerken, dass sie zwar die Möglichkeit haben, Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erheben, es aber keine Leistungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Mitaktionären und Mitgliedern des Vorstands sowie Aufsichtsrats gibt.
Außerdem können Unterlassungs- und Beseitigungsklagen nur dann erhoben werden, wenn die Mitgliedschaftsrechte eines Anteilseigners über das Gesetz oder der Satzung festgelegte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Schadensersatzklagen gegen pflichtwidrig handelnde Mitglieder der Organe einer Aktiengesellschaft sind der Gesellschaft (Vorstand u. Aufsichtsrat) vorbehalten.
Verpflichtungsklagen, die darauf abzielen, den Vorstand oder Aufsichtsrat zu einer bestimmten Handlung oder Entscheidung zu zwingen, sind für Shareholder ebenfalls unzulässig.
Hauptversammlung
Die Aktionäre üben ihre Rechte ausschließlich in der Hauptversammlung aus.
Um an einer Hauptversammlung teilzunehmen, brauchst du einen Nachweis, dass du berechtigter Anteilseigner bist. Heutzutage reicht dafür ein Nachweis in Textform, den du dir von deiner Depotbank ausstellen lassen kannst.
Auf der Hauptversammlung haben Aktionäre das Recht, über die „Entlastung des Vorstands und der Aufsichtsräte des Unternehmens“ abzustimmen. So zeigen sie den anderen Gremien ihre Unterstützung und ihr Vertrauen.
Des Weiteren wird auf der Hauptversammlung über die Verwendung des Gewinns abgestimmt, was sich wiederum auf eine mögliche Dividende auswirkt. Auch der Abschlussprüfer wird im Rahmen der Hauptversammlung von den Anteilseignern gewählt.
Normalerweise haben Aktionäre pro Aktie eine Stimme.
Abgesehen von den Abstimmungen hat der Vorstand der Aktiengesellschaft auf der Hauptversammlung den Jahresabschluss, einen Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrates vorzulegen.
Dividendenausschüttung
Wenn das entsprechende Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, kann es seinen Aktionären eine Dividende ausschütten.
Dividende wird immer pro Aktie ausgeschüttet. Je größer der Anteil am Unternehmen, desto mehr wird der Anteilseigner am Gewinn beteiligt.
Welche Pflichten hat ein Aktionär?
Ein Shareholder muss nur den Preis seiner Aktien bezahlen und die Treuepflicht einhalten.
Die Treuepflicht besagt, dass ein Aktionär mit der Ausübung seiner Stimmrechte nicht der Aktiengesellschaft oder anderen Aktionären schaden darf. Bei Verletzung dieser Pflicht können Entscheidungen angefochten werden.
Arten von Aktionären
Gemäß dem Aktiengesetz sind natürlich alle Aktionäre gleich. Trotzdem kann man sie nach der Größe ihres Anteils und dem Zweck ihres Aktienkaufs unterscheiden.
- Als Großaktionäre werden die Aktionäre bezeichnet, die wegen ihres großen Anteils einen bedeutenden Einfluss auf die Aktiengesellschaft haben.
- Kleinaktionäre sind dementsprechend Aktionäre mit nur einem relativ geringen Anteil und Einfluss. Sie haben wenige Stimmrechte.
- Belegschaftsaktionäre sind Mitarbeiter, die Aktien der Aktiengesellschaft besitzen, bei der sie angestellt sind.
- Als Ankeraktionäre werden Aktionäre bezeichnet, die als besonders verlässlich, maßgeblich und langfristig engagiert gelten.
- Altaktionäre sind Aktionäre, die bereits vor einer Kapitalerhöhung in das Unternehmen investiert haben. Sie besitzen „alte Aktien“.
- Neue Aktionäre besitzen deshalb „junge Aktien“.
Aktionäre in Deutschland
In Deutschland versuchte man mehrmals die Verbreitung von Aktien in der Bevölkerung zu erhöhen – vor allem durch die Privatisierung von Staatsunternehmen (Deutsche Telekom, Deutsche Post, Volkswagen etc.).
Bei der Telekom war das zunächst erfolgreich, weil zu dieser Zeit die New Economy boomte und Internetaktien sehr gefragt waren. Allerdings hatten viele der Kleinaktionäre falsche Erwartungen, was die Sicherheit ihrer Investition anging.
Nachdem die Dotcom-Blase platzte und die Aktienkurse abstürzten, zogen sich viele Börsenneulinge wieder zurück.
Laut dem Deutschen Aktieninstitut ist die Zahl der Aktionäre in Deutschland wieder gestiegen – 2020 waren 17,5 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren in Aktien investiert (knapp 12,4 Millionen Bürger). Ungefähr jeder sechste ist somit am Aktienmarkt aktiv.
Vorsicht: Aktionäre und Stakeholder
„Aktionär“ und „Stakeholder“ werden oft als Synonyme verwendet, obwohl sie nicht dieselbe Bedeutung haben.
Shareholder wäre der richtige englische Begriff für Aktionär; also Vorsicht!
Mit Stakeholder sind nämlich alle von einem Unternehmen betroffenen Gruppen gemeint. Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und auch Anteilseigner.
Ein Aktionär ist deshalb zwangsläufig ein Stakeholder, ein Stakeholder aber nicht ein Aktionär.