Die Kleinunternehmerregelung – Alles, was du wissen musst

Die Kleinunternehmerregelung wurde eingeführt, um Selbstständige und Unternehmer mit niedrigen Umsätzen zu entlasten. Denn diese sind nicht dazu verpflichtet, Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, was einige Vorteile mit sich bringt, aber auch zu entsprechenden Nachteilen führt.

In diesem Beitrag werden wir sowohl die Vor- als auch die Nachteile der Kleinunternehmerregelung beleuchten und aufzeigen, für wen es sich lohnt, von dieser Regelung Gebrauch zu machen.

Die Besonderheiten der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 UstG geregelt. Dieses Gesetz soll die bürokratischen Hürden für kleine Unternehmer und Selbstständige reduzieren. Die Regelung sorgt dafür, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen müssen. Zusätzlich dazu wird auch in den Ausgangsrechnungen, die ein Kleinunternehmer stellt, keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Hierdurch entsteht ein Wettbewerbsvorteil, weil man so geringere Preise bei Privatkunden anbieten kann. Wer sich nebenbei als Schüler oder als Student selbstständig macht, sollte daher insbesondere aufgrund der niedrigeren bürokratischen Hürden über die Kleinunternehmerreglung nachdenken.

Wer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Nicht jeder kann von diesem Gesetz profitieren. Es ist klar festgelegt, wer die Kleinunternehmerregelung nutzen darf und ab wann die Umsatzsteuer doch ausgewiesen werden muss.

So dürfen nur Selbstständige und Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, die im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht haben. Für das aktuelle Kalenderjahr gilt eine Umsatzgrenze in Höhe von 50.000 Euro.

Nur wer die Umsätze der jeweiligen Grenzen nicht überschreitet, kann von der Regelung Gebrauch machen. Welche Rechtsform für das eigene Unternehmen gewählt wurde, ist für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung unerheblich.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entstehen sowohl Vor- als auch Nachteile. Unternehmer müssen diese gegeneinander abwägen, um herauszufinden, ob eine Beanspruchung der Regelung in ihrem individuellen Fall Sinn macht oder nicht. Zu den Vorteilen zählen:

  • Niedrigere Preise aufgrund von fehlender Umsatzsteuer
  • Weniger bürokratischer Aufwand
  • Unkomplizierte Inanspruchnahme

Von den niedrigeren Preisen profitieren vor allem Privatkunden und Unternehmer, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Diese Personengruppen haben einen Vorteil, wenn sie nur den Nettopreis zahlen müssen.

Wer ein neues Unternehmen gründet, der kann die Kleinunternehmerregelung ganz einfach beanspruchen, indem er beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung das Häkchen entsprechend setzt.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerreglung kann jedoch auch zu Nachteilen führen, wie zum Beispiel einem Imageverlust bei bestimmten Kunden.

Denn diese könnten Geschäfte mit einem Kleinunternehmer meiden, aus Angst, dass dieser aufgrund der geringen Umsätze einem höheren Insolvenzrisiko unterliegt. Das würde sich negativ auf sie auswirken, weil im Falle einer Insolvenz Ansprüche auf Gewährleistungen oder Anzahlungen wertlos verfallen.

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen geltend machen können. Das kann insbesondere dann negative Konsequenzen haben, wenn es zu sehr hohen Ausgaben kommt. 

Kann man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Nur, weil die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung in deinem Fall erfüllt sind, musst du nicht von deinem Recht Gebrauch machen.

Das bedeutet allerdings, dass du die Umsatzsteuer in deinen Ausgangsrechnungen ausweisen musst. Vorteilhaft ist dann aber, dass du dazu berechtigt bist, Vorsteuererstattungen für die bei Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer zu beantragen.

Der Verzicht sollte jedoch sehr gut überlegt sein, da du an diese Entscheidung für mindestens 5 Jahre gebunden bist. Das bedeutet, dass du nach dem Verzicht frühestens 5 Jahre später wieder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kannst.

Hierdurch soll verhindert werden, dass Unternehmer zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung hin- und herwechseln, je nachdem, was im jeweiligen Jahr gerade umsatzsteuerlich besser passt.

Ermittlung des relevanten Umsatzes

Ermittlung des relevanten Umsatzes

Bei der Berechnung des Umsatzes gilt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Denn nicht alle Umsätze werden bei den Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt.

Im ersten Schritt werden alle Einnahmen eines Jahres ermittelt. Von diesen Einnahmen müssen im nächsten Schritt jedoch die umsatzsteuerfreien Umsätze abgezogen werden. Hierunter fallen Umsätze gemäß § 4 Nr. 8i, Nr. 9b und Nr. 11-18 UstG. Auch die Umsätze aus bestimmten steuerfreien Hilfsgeschäften müssen von den Gesamteinnahmen abgezogen werden. Hierzu zählen Umsätze gemäß § 4 Nr. 8a-h, Nr. 9a und Nr. 10 UstG.

Der letzte Schritt besteht darin, die Einnahmen um Umsätze aus Entnahme und Verkauf von Vermögenswerten aus dem Anlagevermögen zu reduzieren.

Der übrig bleibende Betrag ist der Gesamtumsatz, der für die Kleinunternehmerreglung und die Umsatzgrenzen maßgeblich ist. 

Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer zahlen?

Der einzige Unterschied zwischen Kleinunternehmern und normalen Unternehmern besteht darin, dass keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen werden muss und keine Verpflichtung zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung besteht.

Das bedeutet, dass Kleinunternehmer ansonsten die gleichen steuerlichen Pflichten haben wie alle anderen Selbstständigen und Unternehmer auch. Du musst also jedes Jahr deinen Gewinn ermitteln und Einkommensteuer darauf zahlen. Für den Fall, dass gewerbliche Einkünfte in Höhe von mehr als 24.500 Euro erbracht wurden, muss auch Gewerbesteuer ans zuständige Finanzamt abgeführt werden.

Eine Umsatzsteuerjahreserklärung ist ebenfalls anzufertigen und beim Finanzamt einzureichen. Diese Erklärung muss Angaben zur Höhe des Gesamtumsatzes des Vorjahres und des laufenden Jahres enthalten, da das Finanzamt nur so überprüfen kann, ob weiterhin ein Anspruch auf die Kleinunternehmerregelung besteht. 

Kleinunternehmerregelung Video

Wenn du noch mehr über die Kleinunternehmerregelung erfahren möchtest, kannst du dir auch das folgende Video anschauen:

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