Selbstständig als Schüler oder Student

Wer träumt nicht davon, in jungen Jahren erfolgreich selbstständig zu sein? Schüler und Studenten haben in der heutigen Zeit die besten Chancen dafür. Mit einem überschaubaren Startkapital können sie sich eine Existenz aufbauen. Das Internet macht´s möglich.

Was es zu dem Thema „Selbstständig als Schüler oder Student“ zu beachten gibt, erfährst du in dem heutigen Beitrag. Schonmal vorweg: Es gibt einige Besonderheiten für diese beiden Gruppen.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Die wohl wichtigste Frage ist, ob du ein Gewerbe anmelden musst.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald du eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft ausübst, um damit Geld zu verdienen.

Dein Gewerbe kannst beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde anmelden. Die Kosten dafür liegen zwischen 10 und 80 Euro. Nach deiner Anmeldung informiert das Gewerbeamt alle weiteren Behörden und Institutionen wie das Finanzamt, Handelsregister, die Berufsgenossenschaft und die Industrie- und Handelskammer.

Sogenannte Freiberufler nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes müssen kein Gewerbe anmelden. Das sind beispielsweise Künstler, Ärzte oder selbstständige Lehrer.

Du brauchst übrigens kein Gewerbe anmelden, wenn du deine Tätigkeit nicht dauerhaft ausübst. Solltest du beispielsweise nur 2 Monate lang selbstständig arbeiten, brauchst du kein Gewerbe anmelden. Du musst deine Einnahmen aber über die Einkommenssteuererklärung versteuern.

Bist du freiberuflich tätig?

Wie bereits geschrieben sind einige Tätigkeiten von der Gewerbepflicht ausgenommen. Welche das genau sind, kannst du in § 18 des Einkommenssteuergesetzes nachlesen. Im Zweifelsfall solltest du dich an einen Steuerberater wenden.

Der Vorteil von Freiberuflern ist offensichtlich: Sie müssen weder ein Gewerbe anmelden, noch Gewerbesteuer zahlen. Als Freiberufler musst du vor der Aufnahme deiner Tätigkeit eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragen und am Jahresende eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben.

Bist du noch minderjährig?

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, musst du anfangs einige Hürden überwinden, um dich selbstständig zu machen. Minderjährige sind nämlich nur beschränkt geschäftsfähig. Geregelt wird das in den Paragraphen 104 bis 113 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wenn ein Minderjähriger einen Vertrag abschließt, hängt die Wirksamkeit von der Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten ab. Wenn es sich nur um kleine Beträge handelt, wird keine Zustimmung benötigt (Taschengeldparagraph).

Deshalb können sich Schüler unter 18 Jahren nicht ohne Weiteres selbstständig machen. Es gibt allerdings einen Weg, bereits vor dem 18. Lebensjahr die vollständige Geschäftsfähigkeit zu erlangen.

Selbstständig als Minderjähriger

Selbstständig als Minderjähriger
Wenn du noch minderjährig bist, brauchst du eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Solltest du dich als Minderjähriger selbstständig machen wollen, brauchst du die Zustimmung deiner Eltern und eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§ 112 BGB).

Deine Eltern können dir ihre Zustimmung mündlich erteilen. Das Vormundschaftsgericht genehmigt deine Selbstständigkeit nur, wenn es davon ausgeht, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, selbstständig zu sein. Um dir diese Genehmigung einzuholen, musst du einen Antrag schreiben, in dem du dich und deine Geschäftsidee vorstellst. Außerdem solltest du einen Businessplan erstellen, um den Vormundschaftsgericht zu zeigen, dass du dich wirklich mit deiner Tätigkeit auskennst. Wenn du das erledigt hast, müssen beiden Eltern den Antrag unterschreiben. Eventuell lädt dich das Gericht zusammen mit deinen Eltern zu einem persönlichen Gespräch ein.

Sobald du die Erlaubnis des Gerichts hast, bist du als Minderjähriger in der Ausübung deiner Geschäfte voll geschäftsfähig. Du kannst nun alle Rechtsgeschäfte mit Ausnahme von Kreditaufnahmen, Wechselgeschäften und der Erteilung von Prokura abschließen.

Das Gewerbeamt prüft bei deiner Gewerbeanmeldung als unter 18-Jähriger, ob die notwendige Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts vorliegt.

Alternativen zur Selbstständigkeit als Minderjähriger

Das ist natürlich alles sehr aufwendig. Wenn du also bereits in wenigen Monaten 18 Jahre alt wirst, solltest du die Zeit lieber abwarten. In der Zwischenzeit kannst du folgende Alternativen in Betracht ziehen.

Planspiele – Selbstständig als Schüler

Alternative Nr. 1 sind Planspiele.

In jedem Bundesland gibt es sogenannte Schülerfirmen, Planspiele und auch Gründerpreise. Du kannst bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachfragen, welche Angebote es momentan gibt. So kannst du spielerisch schon eine Menge lernen und dich auf die echte Selbstständigkeit vorbereiten.

Gründung durch ein Familienmitglied – Selbstständig als Schüler

Eine weitere Möglichkeit wäre die Gewerbeanmeldung durch ein Elternteil. Wenn du 18 Jahre alt wirst, kann die Firma auf dich übertragen werden. So entfällt der Weg über das Vormundschaftsgericht.

Dafür muss sich ein Elternteil jedoch bereit erklären und die vorläufige Führung des Geschäfts übernehmen. Außerdem ist das vielleicht nicht in deinem Interesse, weil du die Verantwortung selbst tragen willst.

Erstmal kein Geld verdienen – Selbstständig als Schüler

Erstmal kein Geld verdienen!

Ein Gewerbe musst du nur dann anmelden, wenn du mit deiner Tätigkeit auf Dauer Geld verdienen möchtest.

Wenn du dir z.B. erstmal eine Website ohne Einnahmen aufbaust, brauchst du kein Gewerbe anmelden. Das kannst du auch später noch machen, wenn du volljährig bist.

In der Zwischenzeit sammelst du wichtige Erfahrungen, baust Reichweite auf und knüpfst neue Kontakte – die idealen Startbedingungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit, sobald du 18 Jahre alt wirst.

Selbstständig als Student

Als Student hast du es deutlich einfacher. In der Regel bist du bereits volljährig und kannst einfacher ein Gewerbe anmelden. Was für Dinge es bei der Selbstständigkeit als Student zu beachten gilt, erfährst du in diesem Abschnitt.

Vor- und Nachteile

Welche Vor- und Nachteile gibt es, wenn ich mich schon während meines Studiums selbstständig mache?

Vorteile:

  • Du lernst, deine Zeit optimal einzuteilen
  • Du sammelst viel Erfahrung mit Behörden und rechtlichen Dingen
  • Durch deine Selbstständigkeit lernst du täglich etwas Neues
  • Du verdienst eigenes Geld

Nachteile:

  • Du hast sehr wenig Zeit
  • Es kann teilweise stressig werden
  • Eventuell geht deine Selbstständigkeit zulasten deines Studiums

Uni-Ausgründung

Eine Uni-Ausgründung ist eine Gründung direkt nach dem Studium. Du machst dich also direkt nach deinem Studium selbstständig und fängst nicht an, als Angestellter zu arbeiten.

Du kannst von mehreren Förderprogramme des Bundes und der Länder profitieren. Das Programm „EXIST“ wurde zum Beispiel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgelegt. Gründer bekommen hierbei ein Stipendium, wenn ihre Projekte innovativ, technologieorientiert oder wissensbasiert ausgerichtet sind und wirtschaftlich erfolgreich erscheinen.

Dieser „Forschungstransfer“ wurde für alle forschungsbasierten Projekte ins Leben gerufen, die eine aufwendige Entwicklung und Forschung benötigen. Du erhältst dafür finanzielle Unterstützung. Außerdem können sich Studenten an allen großen deutschen Hochschulen sowie Universitäten beraten lassen.

Sozialversicherungen und Steuern

Gewinne versteuern

Nun kommen wir zum unbeliebtesten Thema: Steuern und Sozialabgaben. Hier gibt es für Studenten und Schüler einige besondere Dinge zu beachten, wie z.B. die Freibetragsgrenze der Familienversicherung.

Familienversicherung

Als Schüler oder Student bist du in der Regel bis zum 25. Lebensjahr kostenlos über deine Eltern krankenversichert. Wenn du deine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausübst, darfst du allerdings nicht mehr über deine Familie versichert sein und musst eigene Beiträge bezahlen. Das entscheidet im Zweifelsfall die Krankenversicherung.

Deine Selbstständigkeit sollte also nicht mehr Zeit als dein Studium oder die Schule beanspruchen. Es sollten nicht mehr als 18-20 Stunden pro Woche sein und du darfst nicht mehr als 470 Euro im Monat verdienen.

Alternativ kannst du dich – zumindest als Student – selbst versichern und durch eine sogenannte Studentenversicherung Geld sparen. Die Versicherungsbeiträge sind dann nicht so hoch wie bei normalen Erwerbstätigen.

Kindergeld

Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du Kindergeld erhalten, wenn du dich noch in der Ausbildung befindest, zur Schule gehst oder studierst. Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für den Kindergeldanspruch volljähriger „Kinder“. Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, solltest du deiner selbstständigen Tätigkeit vorerst nebenberuflich nachgehen.

BAföG

Solltest du mit deiner Selbstständigkeit mehr als 4.410 Euro Gewinn vor Steuern pro Jahr erwirtschaften, vermindert sich dein BAföG-Anspruch. Geringere Beträgen haben keine Auswirkung auf das BAföG. Auf bafoeg-rechner.de kannst du deinen BAföG-Anspruch durchrechnen lassen.

Rentenversicherung

Ab einem Verdienst von 450 Euro pro Monat musst du in die Rentenversicherung einzahlen. Für genauere Informationen solltest du mit dem Rentenversicherungsträger sprechen.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer - Selbstständig als Minderjähriger

Wer ein Gewerbe betreibt, muss Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das verursacht buchhalterischen Aufwand. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, der von deinen Endkunden gezahlt wird. Dafür rechnest du die Umsatzsteuer auf deine (netto) Preise.

In Deutschland beträgt der normale Umsatzsteuersatz 19 Prozent. Es gibt auch einige Ausnahmen, bei denen nur eine Umsatzsteuer von 7 Prozent anfällt – beispielsweise Lebensmittel oder Bücher.

Die von dir gezahlte Umsatzsteuer auf Ausgaben (auch Vorsteuer genannt) bekommst du im Gegenzug als Unternehmer erstattet. Wenn du etwas für dein Unternehmen kaufst, kannst du dir die gezahlte Umsatzsteuer durch die Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen. In dieser Voranmeldung gibst du deine erhobene Umsatzsteuer minus die gezahlte Vorsteuer auf Ausgaben an. Die Differenz ist das, was du monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt zahlen musst oder zurückbekommst.

In der Regel musst du die Umsatzsteuervoranmeldung immer bis zum 10. des nächsten Monats abgeben. Allerdings kannst du auch eine Fristverlängerung beantragen. Die Voranmeldungen müssen elektronisch über die offizielle Website Elster an das Finanzamt übermittelt werden.

Kleinunternehmerregelung

Bezüglich der Umsatzsteuer gibt es eine Besonderheit: Wenn dein Jahresumsatz im Gründungsjahr nicht 22.000 Euro übersteigt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Nach dem Gründungsjahr muss der Umsatz niedriger als 50.000 Euro sein.

Durch die Kleinunternehmerregelung kannst du dir viel Aufwand sparen, weil du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen musst. Allerdings kannst du dir dann auch nicht die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Bei höheren Anfangsinvestitionen macht die Kleinunternehmerregelung deshalb keinen Sinn.

Gewerbesteuer

Einzelunternehmen profitieren von einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn. Ist der Gewinn niedriger, muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden.

Einkommenssteuer

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Am Besten legst du dir immer 25 Prozent deiner Einnahmen auf die Seite, um später die Einkommenssteuer zu bezahlen.

Als Einzelunternehmer musst du auch Einkommenssteuer zahlen. Sie fällt auf die Einnahmen aus deinem Unternehmen – abzüglich der Ausgaben – an.

Momentan gibt es einen Grundfreibetrag von 10.908 Euro, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen. Erst das Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird versteuert.

Grundlage der Besteuerung ist eine Progressionstabelle, weshalb du mit steigendem Einkommen auch mehr Steuern zahlen musst. Der Höchstsatz liegt bei 48 Prozent. Wenn du genau wissen willst, wie viel Einkommenssteuer du zahlen musst, kannst du diesen Einkommenssteuerrechner nutzen.

Die Einkommenssteuer wird nach dem ersten Geschäftsjahr fällig. Du zahlst deine Einkommenssteuer dann rückwirkend für das letzte Geschäftsjahr, weshalb du ca. 25 Prozent deiner Einnahmen auf die Seite legen solltest.

Wenn das erste Geschäftsjahr vorbei ist, kannst du eine viertel- oder halbjährliche Vorauszahlung der Einkommenssteuer beantragen. So muss am Ende eines Jahre nicht eine große Summe auf einmal gezahlt werden.

Selbstständigkeit in jungen Jahren

Ein junger Unternehmer braucht viel Energie, Selbstvertrauen, eine Menge Ausdauer und Motivation. Wenn du dich in jungen Jahren selbstständig machst, lernst du, wie du dich effizient organisierst, Auftraggeber findest, deine Buchhaltungspflichten erfüllst und Verhandlungen führst. Außerdem lernst du viel über den richtigen Umgang mit Geld.

Wenn du dich parallel zur Schule oder dem Studium selbstständig machst, sammelst du wertvolle Erfahrungen und kannst relativ risikofrei die Selbstständigkeit ausprobieren.

Mögliche Risiken

Trotzdem gibt es natürlich einige Risiken. Wenn du als Einzelunternehmer startest, haftest du mit deinem Privatvermögen. Wenn deine Einnahmen nicht hoch genug sind, um deine Verbindlichkeiten zu decken, besteht die Gefahr der Privatinsolvenz.

Außerdem solltest du die Schule bzw. dein Studium nicht vernachlässigen. Als Unternehmer ist es schließlich nicht immer einfach, alles unter einen Hut zu bringen.

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