Unilever, Linde und viele weitere Aktiengesellschaften haben in der Vergangenheit einen Aktientausch durchgeführt.
Doch was ist ein Aktientausch überhaupt, welche Arten gibt es und wie ist die steuerliche Behandlung? Das alles erfährst du in diesem Beitrag.
Was ist also ein Aktientausch?
Ein Aktientausch (oder Aktienumtausch) ist in der Regel eine Vereinbarung bei der Übernahme einer anderen Aktiengesellschaft. Der Kaufpreis des Unternehmens, das übernommen werden soll, wird ganz oder teilweise durch den gegenseitigen Tausch von Aktien finanziert.
Die übernehmende Aktiengesellschaft bietet den Aktionären des zu übernehmenden Unternehmens die eigenen Aktien als „Bezahlung“ an. Im Gegenzug erhält die übernehmende Aktiengesellschaft die Aktien des zu übernehmenden Unternehmens. Anhand des Tauschverhältnisses und des Aktienkurses der angebotenen Aktien können Aktionäre die Attraktivität des Angebots beurteilen.
Voraussetzung für einen Aktientausch ist, dass es sich sowohl bei dem übernehmenden Unternehmen als auch dem zu übernehmenden Unternehmen um eine Aktiengesellschaft bzw. eine Kommanditgesellschaft auf Aktien handelt. Außerdem muss die übernehmende Aktiengesellschaft eigene Aktien im Bestand halten oder welche zurückkaufen, um diese den Aktionären des zu kaufenden Unternehmens anbieten zu können.
Das zu übernehmende Unternehmen besteht nach dem Kauf durch die übernehmende Aktiengesellschaft als Tochtergesellschaft weiter.
Zu einem Aktienumtausch kann es aber auch im Rahmen einer Kapitalherabsetzung kommen. In diesem Fall wird eine bestimmte Anzahl alter Aktien gegen eine geringere Zahl junger Aktien getauscht. Der Nennwert der Aktien bleibt dabei gleich. In diesem Beitrag beziehen wir uns jedoch ausschließlich auf die erste Variante.
Arten eines Aktientauschs
Bei einem Aktientausch kann man zwischen zwei Arten unterscheiden: Dem Aktientausch durch sich bereits im Umlauf befindende Aktien (Aktien im Eigenbestand) und dem durch junge Aktien, die erst durch eine Kapitalerhöhung emittiert werden müssen. Einer Kapitalerhöhung muss die Hauptversammlung der übernehmenden Aktiengesellschaft zustimmen.
Normalerweise übernimmt das größere Unternehmen das kleinere. Eine Sonderform ist das „Reverse Takeover„, bei dem ein kleineres Unternehmen ein größeres mit den eigenen Aktien erwirbt.
Rechtliches zum Aktientausch
Erst seit März 1998 ist es deutschen Aktiengesellschaften erlaubt, eigene Aktien für einen Aktientausch zurückzukaufen. Jedoch dürfen höchstens 10 Prozent des Grundkapitals zurückgekauft werden.
Aktiengesellschaften können sich bei einer Übernahme zwischen einem Aktientausch und einer Barabfindung entscheiden.
Steuerliche Behandlung
Für dich als Aktionär ist die steuerliche Behandlung eines Aktienumtauschs viel interessanter.
Ein Aktientausch gilt steuerlich nicht als Veräußerung. Die neu erworbenen Aktien treten nämlich einfach an die Stelle der vorher gehaltenen Aktien. Deshalb wir bei einem reinen Tausch erstmal keine Steuer fällig – sondern erst beim Verkauf der neu erworbenen Aktien.
Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis der neu erworbenen Aktien und dem damaligen Kaufpreis der übernommenen Aktien.
Wenn du als Aktionär zusätzlich zu den anderen Aktien eine Barzahlung erhältst, sieht es anders aus. Diese wird als steuerpflichtige Dividende behandelt. Deine Depotbank wird deshalb automatisch die Abgeltungssteuer darauf einbehalten, sofern du keinen Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag gestellt hast.
Quellen: de.wikipedia.org, boerse.de, faz.net, boerse-online.de