Aktienregister – diesen Begriff hast du als Aktionär vielleicht schon einmal gehört. Doch was ist ein Aktienregister und kann ich ein Aktienregister einsehen? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir dir im heutigen Beitrag.
Aktienregister einfach erklärt
Ein Aktienregister ist das Register einer Aktiengesellschaft, in dem jeder Aktionär mit Namen, Geburtsdatum und Adresse eingetragen ist – allerdings nur wenn er Eigentümer von Namensaktien ist.
Paragraph 67 des Aktiengesetzes verpflichtet jede Aktiengesellschaft, für Namensaktien oder Zwischenscheine ein Aktienregister zu führen.
Im Aktienregister müssen Name, Geburtsdatum, Postanschrift und E-Mail-Adresse eingetragen werden. Außerdem wird die Anzahl der Aktien vermerkt, die der Aktionär besitzt; bei Nennbetragsaktien wird der Betrag notiert.
Früher wurde das Aktienregister Aktienbuch genannt.
Wofür gibt es Aktienregister?
Durch ein Aktienregister können Aktionäre eindeutig identifiziert werden.
Das hat einen großen Vorteil: Die Aktiengesellschaft weiß, welcher Anleger wie viele Anteile am Unternehmen hält.
So kann beispielsweise frühzeitig erkannt werden, ob eine feindliche Übernahme durch die Konkurrenz im Raum steht.
Abgesehen von normalen Namensaktien gibt es vinkulierte Namensaktien, bei denen die AG ein Mitspracherecht hat. Sie muss bei Verkäufen solcher Aktien zustimmen. Wenn ein unerwünschter Anleger Aktien kaufen will, kann die Aktiengesellschaft das verhindern, indem sie den Verkauf der entsprechenden Aktien ablehnt.
Zudem hilft das Aktienregister dem Unternehmen dabei, die Mitteilungspflichten gegenüber seinen Aktionären zu erfüllen.
Das Aktienregister in der Praxis
Das Aktiengesetz schreibt die Eintragung aller Inhaber von Namensaktien im Aktienregister vor.
In der Praxis kann ein Aktienregister jedoch Lücken haben. Zum Beispiel durch folgende Situation: Ein Aktionär verkauft seine Namensaktie und wird aus dem Aktienregister gelöscht. Ein anderer Anleger kauft die Aktie; wird als neuer Inhaber allerdings nicht eingetragen.
Seit 2005 ist es erlaubt, anstelle des Aktionärs die verwaltende Depotbank ins Aktienregister einzutragen. Diese Lockerung wurde beschlossen, um Unternehmen bei der Führung ihres Aktienregisters zu entlasten.
Die Eintragung der Depotbank des Aktionärs erfolgt heutzutage automatisch.
Kann ich ein Aktienregister einsehen?
Ein Aktienregister kannst du nicht öffentlich einsehen.
Nur der Vorstand der Aktiengesellschaft hat die Befugnis, die eingetragenen Daten für die „Aufgaben der Gesellschaft im Verhältnis zu den Aktionären“ zu verwenden – z.B. Einladungen für Hauptversammlungen verschicken.
Als Aktionär kannst du nur deine eigenen Daten im Aktienregister einsehen bzw. Auskunft darüber verlangen.
In der Regel bieten Aktiengesellschaften mit einem Aktienregister eine persönliche Einsicht über die eigene Website an.
Lohnen sich Einträge in Aktienregister?
Die meisten der in Deutschland gehandelten Aktien sind Inhaberaktien. Bei Inhaberaktien kennt das Unternehmen seine Aktionäre nicht.
International betrachtet (USA, Großbritannien etc.) sind jedoch die Namensaktien der Standard.
Für deutsche Namensaktien wird das elektronische Aktienregister der Clearstream Banking AG genutzt. Clearstream ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Börse Group und betreibt das Aktienregister mithilfe des Systems „Cascade-RS“.
Das funktioniert so: Zum Ende des Handelstages melden alle deutschen Depotbanken ihre Handelsdaten an Clearstream. Anschließend werden auf Basis dieser Daten die entsprechenden Ein- und Austragungen durchgeführt. Für diesen Service berechnet Clearstream eine Gebühr in Höhe von 0,59 € pro Eintragung; Austragungen sind kostenlos.
Die meisten Depotbanken geben diese Gebühr an ihre Kunden weiter.
Die folgende Tabelle gibt Übersicht:
Eintragung standardmäßig | Eintragung möglich | Kosten | steuerliche Berücksichtigung | |
ING | Ja | Ja | keine | |
DKB | Ja | Ja | keine | |
Sparkassen Broker | Ja | Ja | keine | |
Targobank | Ja | Ja | keine | |
Postbank | Ja | Ja | keine | |
Scalable Capital | Ja | Ja | keine | |
1822direkt | Ja | Ja | 0,59 € | Ja |
Flatex | Ja | Ja | 0,60 € pro Order | Ja |
onvista bank | Ja | Ja | 0,89 € auf die Netto-Erhöhung am Tagesende | Nein |
Comdirect | Ja | Ja | 0,95 € pro Order | Ja |
Smartbroker | Ja | Ja | 1 € pro Order | Ja |
Consorsbank | Ja | Ja | 1,95 € pro Order | Ja |
Trade Republic | Nein | Ja | 2 € pro Order | Ja |
justTRADE | Nein | Nein | ||
LYNX Broker | Nein | Nein | ||
Degiro | Nein | Nein |
Wenn du auf Eintragungen in Aktienregister verzichtest, kannst du möglicherweise einiges an Geld sparen. Aber ist das eine gute Idee?
Tatsächlich sind Eintragungen in Aktienregister nicht notwendig. §67, Abschnitt 4 des Aktiengesetzes erlaubt den expliziten Widerspruch der Eintragung.
Außerdem kannst du als Aktionär auch an einer Hauptversammlung teilnehmen, wenn du nicht in das Register der entsprechenden Aktiengesellschaft eingetragen bist. Hierfür stellt dir deine Depotbank auf Anfrage eine Bevollmächtigung aus.