Du hast eine Mitteilung von deinem Online Broker bekommen, dass eine deiner Aktien eine Kapitalerhöhung plant und du Bezugsrechte erhalten hast? Falls du nur Bahnhof verstehst und nicht weißt, was ein Bezugsrecht bei Aktien ist, bist du hier genau richtig.
In diesem Börsenlexikon Beitrag erklären wir dir alles Wichtige über das Bezugsrecht, Bezugsverhältnis und zum Teil auch über eine Kapitalerhöhung.
Das Bezugsrecht ist ein Recht, das den bestehenden Aktionären eines Unternehmens gewährt wird, um neue Aktien zu erwerben, bevor diese öffentlich angeboten werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Ein Bezugsrecht sorgt bei den bestehenden Aktionären dafür, dass ihre Beteiligung am Unternehmen nicht verwässert und sie von der Kapitalerhöhung profitieren. In der Regel werden die neuen Aktien zu einem vergünstigten Preis im Vergleich zum aktuellen Marktpreis angeboten. Dadurch erhalten die Aktionäre einen Anreiz, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch zu machen, um ihre Position im Unternehmen zu stärken.
Der Prozess läuft folgendermaßen ab: Das entsprechende Unternehmen kündigt eine Kapitalerhöhung an und teilt den Aktionären mit, wie viele neue Aktien sie auf Grundlage ihrer bestehenden Beteiligung erwerben können. Diese Anzahl gibt das sogenannte Bezugsverhältnis an, auf das wir später noch genauer eingehen werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass Bezugsrechte zeitlich begrenzt sind. Als Aktionär musst du innerhalb eines festgelegten Zeitraums, der als Bezugsfrist bekannt ist, die Entscheidung treffen, ob du deine Bezugsrechte ausüben möchtest oder nicht. Solltest du dich dazu entschließen, deine Bezugsrechte nicht auszuüben, werden diese in der Regel automatisch an andere Investoren verkauft. Dies übernimmt dein Depotanbieter.
Warum gibt es ein Bezugsrecht?
Das Bezugsrecht erfüllt eine Reihe wichtiger Funktionen und wurde aus verschiedenen Gründen eingeführt:
- Erhaltung der Aktionärsstruktur: Das Bezugsrecht trägt dazu bei, die bestehende Aktionärsstruktur eines Unternehmens bei Kapitalerhöhungen zu schützen und eine unkontrollierte Verwässerung der Anteile zu verhindern. Wenn ein Unternehmen Aktien ohne Beachtung der bestehenden Aktionärsstruktur ausgibt, könnte dies zu einem Machtverlust für bestehende Aktionäre führen. Durch das Bezugsrecht können sie jedoch ihr Stimmrecht und ihre Anteile am Unternehmen bewahren, indem sie ihre Bezugsrechte ausüben und neue Aktien erwerben.
- Stärkung der Aktionärsrechte: Das Bezugsrecht ist eine Maßnahme zur Stärkung der Aktionärsrechte, da es den Aktionären die Möglichkeit gibt, weiterhin aktiv am Wachstum und Erfolg des Unternehmens teilzunehmen. Indem sie neue Aktien erwerben, können sie ihre Beteiligung ausbauen und von einer potenziellen Wertsteigerung ihrer Investitionen profitieren. Dies schafft ein höheres Maß an Mitsprache und Interesse der Aktionäre am langfristigen Wohl des Unternehmens.
- Effiziente Kapitalbeschaffung: Durch Bezugsrechte können Unternehmen Kapital schneller und kostengünstiger beschaffen als durch andere Finanzierungsmethoden. Da das Angebot von neuen Aktien vor allem an bestehende Aktionäre gerichtet ist, sind die Transaktionskosten und der Verwaltungsaufwand in der Regel geringer als bei Aktionären, die neu hinzukommen.
Somit ist das Bezugsrecht sowohl für Unternehmen als auch für Aktionäre von Vorteil. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Kapitalbasis zu stärken und Wachstumspläne zu realisieren, während es den Aktionären die Gelegenheit gibt, weiterhin am Unternehmenserfolg teilzuhaben und ihre Investitionen zu schützen.
Die Geschichte des Bezugsrechts
In den ersten Jahrzehnten der Aktiengesellschaften gab es keinerlei Bezugsrechtsregelung. Allerdings war es bei Kapitalerhöhungen üblich, die jungen Aktien zuerst an Altaktionäre zu verkaufen. Dies änderte sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als in den Vereinigten Staaten die Portland Bank sowie die Continental Bank Kapitalerhöhungen durchführten und die jungen Aktien an fremde Investoren verkauften, ohne diese den Altaktionären vorher zum Kauf anzubieten. Dies hatte Gerichtsverhandlungen zwischen den Unternehmen und ihren Altaktionären zur Folge. 1906 wurde erstmals entschieden, dass Kapitalerhöhungen ohne die Ausgabe von Bezugsrechten aufgrund des Verwässerungseffektes und der dadurch entstehenden Ungerechtigkeit nicht zulässig sind.
In Deutschland wurde bereits im Mai 1861 im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) festgelegt, dass Aktiengesellschaften bei einer Kapitalerhöhung ihren Altaktionären Bezugsrechte gewähren müssen. Diese Gesetzgebung diente dazu, die Rechte der Aktionäre zu stärken und den Schutz vor einer möglichen Verwässerung ihrer Anteile zu gewährleisten. Durch die Einführung erhielten Altaktionäre das Vorrecht, bei Kapitalerhöhungen neue Aktien zu erwerben, bevor diese neuen Investoren angeboten wurden.
Seitdem hat sich das Bezugsrecht als bedeutendes Instrument etabliert, das sowohl die Interessen der Unternehmen als auch ihrer Aktionäre ausbalanciert. Es stellt sicher, dass Kapitalerhöhungen zum Nutzen des Unternehmens erfolgen und dennoch die Teilhabe und der Schutz der bestehenden Investoren gewährleistet ist.
Rechtliche Situation
Gemäß § 186 Aktiengesetz (AktG) sind die gesetzlichen Vertreter einer AG, der Vorstand, verpflichtet, den Altaktionären neue Aktien bei einer Kapitalerhöhung zuerst anzubieten. Der Vorstand hat hierfür eine Frist von 14 Tagen einzuhalten. Indem den Aktionären diese neuen Aktien angeboten werden, entsteht für sie ein Bezugsrecht.
Als Aktionär hast du die Möglichkeit, dieses Bezugsrecht wahrzunehmen, es abzulehnen oder es an Dritte zu verkaufen.
Bezugsverhältnis berechnen
Das Bezugsverhältnis ist eine entscheidende Kennzahl, die angibt, wie viele neue Aktien ein Aktionär im Rahmen eines Bezugsrechtsangebots erwerben kann, basierend auf seiner bestehenden Beteiligung am Unternehmen. Es gibt eine klare Formel, um das Bezugsverhältnis zu berechnen:
Bezugsverhältnis = Anzahl der neuen Aktien / Anzahl der bestehenden Aktien
Angenommen, ein Unternehmen plant eine Kapitalerhöhung und möchte 1.000.000 neue Aktien ausgeben und es gibt derzeit 5.000.000 Aktien im Umlauf. Dann ist das Bezugsverhältnis:
Bezugsverhältnis = 1.000.000 / 5.000.000 = 0,2
In diesem Beispiel beträgt das Bezugsverhältnis also 0,2. Das bedeutet, dass Aktionäre für je fünf Aktien, die sie besitzen, das Recht haben, eine neue Aktie zu erwerben.
Um die tatsächliche Anzahl der neuen Aktien zu berechnen, die ein Aktionär basierend auf seinem aktuellen Aktienbesitz erwerben kann, multipliziert man die Anzahl der bestehenden Aktien mit dem Bezugsverhältnis. Angenommen, ein Aktionär besitzt 200 Aktien:
Neue Aktien = Anzahl der bestehenden Aktien * Bezugsverhältnis
Neue Aktien = 200 * 0,2 = 40
In diesem Fall hat der Aktionär das Recht, 40 neue Aktien zu erwerben.
Das Bezugsverhältnis beeinflusst direkt die Anzahl der neuen Aktien, die ein Aktionär kaufen kann. Je höher das Bezugsverhältnis, desto mehr neue Aktien können die Aktionäre im Rahmen des Bezugsrechtsangebots erwerben. Ein niedriges Bezugsverhältnis bedeutet hingegen, dass die Anzahl der neuen Aktien, die ein Aktionär kaufen kann, begrenzt ist. Das Bezugsverhältnis wird vor der Ankündigung des Bezugsrechtsangebots festgelegt und gilt für alle Aktionäre.
Wert eines Bezugsrechts berechnen
Der Wert eines Bezugsrechts hängt von mehreren Faktoren ab wie dem aktuellen Aktienkurs und dem Bezugsverhältnis.
Die Formel zur Berechnung des Werts eines Bezugsrechts lautet:
Wert eines Bezugsrechts = (aktueller Aktienkurs – Bezugspreis) / (Bezugsverhältnis + 1)
Hierbei bedeuten die folgenden Variablen:
- Aktueller Aktienkurs: Der aktuelle Marktpreis einer Aktie des Unternehmens.
- Bezugspreis: Der Preis, zu dem die neuen Aktien im Rahmen des Bezugsrechtsangebots ausgegeben werden. In der Regel ist der Bezugspreis niedriger als der aktuelle Aktienkurs, um Anreize für die Ausübung des Bezugsrechts zu schaffen.
- Bezugsverhältnis: Das Verhältnis, das angibt, wie viele neue Aktien ein Aktionär für jede bestehende Aktie erwerben kann, wie im vorherigen Abschnitt erklärt.
Nehmen wir an, dass der aktuelle Aktienkurs eines Unternehmens 50 Euro beträgt, der Bezugspreis für die neuen Aktien 40 Euro festgelegt wurde und das Bezugsverhältnis 2:1 ist. Dann ist der theoretische Wert eines Bezugsrechts:
Wert eines Bezugsrechts = (50 – 40) / (2 + 1) = 10 / 3 ≈ 3,33 Euro
Das Bezugsrecht ist ein Recht, das einem Altaktionär gewährt wird, wenn eine Aktiengesellschaft beschließt, ihr Grundkapital zu erhöhen. Das Grundkapital einer AG entspricht dem Stammkapital einer GmbH. Die Umsetzung einer Kapitalerhöhung erfolgt durch die Ausgabe neuer Aktien.
Gemäß § 186 Aktiengesetz (AktG) sind die gesetzlichen Vertreter einer AG, wie beispielsweise der Vorstand, verpflichtet, den Altaktionären die neuen Aktien anzubieten. Der Vorstand hat hierfür eine Frist von 14 Tagen einzuhalten. Indem den Aktionären diese neuen Aktien angeboten werden, entsteht für sie ein Bezugsrecht. Der Aktionär hat daraufhin die Möglichkeit, dieses Bezugsrecht wahrzunehmen, es abzulehnen oder es an Dritte zu verkaufen.
Wann werden Bezugsrechte ausgeschlossen?
Obwohl das Bezugsrecht eine wichtige Schutzmaßnahme für Aktionäre darstellt, gibt es bestimmte Situationen, in denen Unternehmen es vorziehen können, Bezugsrechte auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist rechtlich möglich, wenn es dafür eine 2/3 Mehrheit der Aktionäre auf der Hauptversammlung gibt.
Hier sind einige Situationen, die zu einem Ausschluss von Bezugsrechten führen können:
1. Schnelle Kapitalbeschaffung: In dringenden Situationen, in denen das Unternehmen schnell zusätzliches Kapital benötigt, kann es beschließen, das Bezugsrecht auszuschließen. Durch den Verzicht auf das Bezugsrecht kann die Kapitalbeschaffung schneller erfolgen, da die neuen Aktien direkt an institutionelle Investoren oder andere Parteien verkauft werden können.
2. Großaktionäre und Kontrollwechsel: Wenn ein Großaktionär oder ein neuer Investor das Unternehmen übernimmt oder einen bedeutenden Anteil erwirbt, können Bezugsrechte ausgeschlossen werden, um eine unerwünschte Verwässerung der Macht des neuen Großaktionärs zu verhindern. Der Ausschluss von Bezugsrechten kann den Großaktionären ermöglichen, ihre Beteiligung am Unternehmen schneller zu erhöhen und somit ihre Kontrolle zu festigen.
3. Restrukturierungsmaßnahmen: In Zeiten, in denen das Unternehmen umfassende Restrukturierungsmaßnahmen durchführt oder eine Sanierung benötigt, kann der Ausschluss von Bezugsrechten eine Möglichkeit sein, Kapital in einem komplexen Umfeld zu beschaffen und den Unternehmensumbau zu unterstützen.
Verkauf eines Bezugsrechts
Das Bezugsrecht bietet Aktionären die Möglichkeit, neue Aktien eines Unternehmens zu erwerben und somit ihre Beteiligung am Unternehmen zu erhöhen. Doch nicht jeder Aktionär ist daran interessiert, seine Bezugsrechte auszuüben, insbesondere wenn er kein zusätzliches Kapital investieren möchte. In solchen Fällen besteht die Option, die Bezugsrechte zu verkaufen.
Es ist ratsam, sorgfältig abzuwägen, ob der Verkauf des Bezugsrechts die beste Option ist, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Deine individuelle finanzielle Situation, langfristigen Investitionsziele und die Aussichten für das Unternehmen solltest du dabei berücksichtigen. In einigen Fällen kann es vorteilhafter sein, das Bezugsrecht auszuüben und deine Beteiligung am Unternehmen zu erhöhen, während es in anderen Situationen sinnvoller ist, das Bezugsrecht zu verkaufen.
Viele Online Broker übernehmen den Verkauf von Bezugsrechten automatisch, wenn du keine Weisung erteilst, die Bezugsrechte auszuüben.