Payment for Order Flow Verbot: Das Ende der Neobroker?

Seit Ende letzten Jahres ist bekannt, dass die EU-Kommission ein sogenanntes „Payment for Order Flow Verbot“ plant. Dieses hätte schwerwiegende Folgen für bekannte Neobroker wie Scalable Capital und Trade Republic. Was man unter Payment for Order Flow versteht und wie es momentan um das Verbot steht, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist Payment for Order Flow?

Payment for Order Flow ist eine Geschäftspraktik, mit der vor allem Neobroker ihr Geld verdienen. Bei diesem Geschäftsmodell erhalten die Online-Broker eine Rückvergütung von ihren Handelspartnern, wenn sie ihnen Kauf- und Verkaufsaufträge übermitteln. Durch Payment for Order Flow ist es Neobrokern möglich, den Wertpapierhandel zu deutlich niedrigeren Gebühren anzubieten als herkömmliche Banken.

Payment for Order Flow Verbot: Was plant die EU-Kommission?

Der EU-Kommission ist dieses Payment for Order Flow Modell ein Dorn im Auge und sie möchte es im Kleinanleger-Brokerage verbieten. Sollte es wirklich zu einem Verbot kommen, würde die wichtigste Einnahmequelle von vielen deutschen Fintechs versiegen.

Konkret heißt es in dem Entwurf zur Reform der Europäischen Finanzmarktverordnung (Mifir):

The following Article 39a is inserted: ‘Ban on payment for forwarding client orders for execution: Investment firms acting on behalf of clients shall not receive any fee or commission or non-monetary benefits from any third party for forwarding client orders to such third party for their execution.

Übersetzt bedeutet dies, dass die EU-Kommission mit ihrer Reform der europäischen Finanzmarktverordnung die Zahlung von Provisionen an Dritte für die Weitergabe von Wertpapierorders untersagen will.

Zahlreicher Beobachter gingen bisher davon aus, dass die EU mit ihrer Verordnung lediglich für mehr Transparenz an den Finanzmärkten sorgen möchte. Stattdessen sollen sich nun auch zahlreiche Online-Broker vom Payment for Order Flow Geschäftsmodell verabschieden.

Für die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness ist Payment for Order Flow ein ernstzunehmendes Problem, wie aus ihrem Kommentar zum eigenen Vorschlag deutlich wird. Sie spricht von einem „Ende der kontroversen Praxis, dass Retail-Broker von bestimmten Hochfrequenz-Händlern für die Abwicklung von Handelsaufträgen provisioniert werden“.

Wie begründet die EU ihre Pläne?

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Die EU-Kommission erwartet sich von ihrem geplanten Verbot einen transparenteren Markt. In Verbindung mit einer Consolidated Tape-Regelung sollen sich die Börsen die Wertpapierorders der Kleinanleger erst verdienen müssen. Außerdem begründet die Kommission ihre Pläne damit, dass inzwischen sieben bis zehn Prozent des täglichen Handelsvolumens auf Kleinanleger entfielen und dieses Geschäft weiter wachse.

In Brüssel habe man den Verbraucherschutz im Sinn. Die EU-Kommission befürchtet, dass die Broker die Aufträge ihrer Kunden nur dorthin zur Abwicklung schicken, wo sie die höchsten Provisionen erhalten und nicht dorthin, wo die Privatanleger zum besten Kurs handeln.

Was bedeutet ein Payment for Order Flow Verbot für Neobroker?

Das Geschäftsmodell der Neobroker würde durch ein Payment for Order Flow Verbot in Frage gestellt werden. Mehr als die Hälfte der Erträge vieler Gratis- und Neobroker dürfte durch Payment for Order Flow erzielt werden. Sollten diese Umsätze wegbrechen, müssten viele Anbieter ihre Gebühren erhöhen, was für Kleinanleger ein Nachteil wäre.

Übrigens lassen sich nicht nur Trade Republic und Scalable Capital von den Handelsplätzen bezahlen, über welche sie die Aufträge ihrer Kunden abwickeln lassen, sondern auch Direktbanken und andere Online-Broker. Diese sind allerdings nicht so abhängig von den Rückvergütungen wie die Neobroker.

Der Neobroker Scalable Capital möchte die Annahmen der EU-Kommission widerlegen und hat dafür eine über sechs Monate angelegte Studie durchgeführt. Die Studie kam zu dem Schluss, dass Privatanleger an auf sie zugeschnittenen Börsen günstiger handeln könnten als an institutionellen Handelsplätzen. Scalable Capital hat im Rahmen der Studie 3,7 Millionen Datenpunkte von Xetra und der Börse Frankfurt mit den auf Privatanleger spezialisierten Börsen Tradegate und Gettex verglichen. Es wurde angenommen, dass die Ordervolumen zwischen 500 und 5000 Euro liegen und die 150 meist gehandelten Aktien und ETFs getradet werden. Berücksichtigt wurden sowohl der Spread der Kurse als auch alle weiteren Kosten der Handelsaufträge.

Erik Podzuweit, Mitgründer und Co-Chef des Neobrokers, zieht aus der Studie zwei wichtige Schlüsse: „Privatanleger erzielen das bestmögliche Ergebnis, wenn sie über Neobroker an Retail-Börsen handeln.“ und „Zahlungen, die Broker im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden von Market Makern einfordern, die Payment for Order Flows, stellen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser.“.

Wie steht es um das Payment for Order Flow Verbot?

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Das Thema ist seit Ende des vergangenen Jahres nicht mehr zur Ruhe gekommen. Die EU-Mitgliedsländer sind sich uneinig. Auch die derzeitige Bundesregierung lehnt ein pauschales Nein zum Payment for Order Flow Geschäftsmodell ab.

In einem Gespräch mit finanzbusiness.de bezeichnete Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, ein pauschales Payment for Order Flow Verbot als fatalen Fehler. Das Bezahlmodell bringe große Chancen mit sich und hätte den Wettbewerb enorm belebt. Ein Verbot würde Europas Stellung im Bereich Fintechs und Kapitalmärkte deutlich verschlechtern.

Die BaFin lehnt ein pauschales Verbot ab

Die BaFin fordert auf Basis einer eigenen Studie, dass vor einem pauschalen Verbot über weniger restriktive regulatorische Maßnahmen nachgedacht wird. Die deutsche Finanzaufsicht kommt in ihrer Studie zu einer etwas differenzierteren Bewertung als ihre europäischen Kollegen. Andere Aufsichtsbehörden sahen im Geschäftsmodell des Payment for Order Flow Nachteile für die Privatanleger. Im Gegensatz zu den anderen europäischen Behörden hat die BaFin in ihrer Analyse auch handelsplatzbezogene Transaktionsentgelte berücksichtigt.

Payment for Order Flow sei für Kunden mit kleineren Ordervolumen überwiegend vorteilhaft aufgrund der geringeren Gebühren. Allerdings würden diese Vorteile verloren gehen, wenn mit höheren Volumen gehandelt werde und die Liquidität an den Privatanleger-Börsen zum Zeitpunkt der Auftragsausführung niedrig sei.

Grundsätzlich teilt die Aufsichtsbehörde jedoch die Bedenken der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), dass es mögliche Interessenskonflikte aufseiten des Brokers gibt.

Zudem warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht letztes Jahr vor vielen Gratis-Brokern, deren Gebührenmodelle nicht so günstig seien, wie es auf den ersten Blick scheint. Dennoch lehnt sie ein generelles Payment for Order Flow Verbot ab, wie es die Europäische Kommission plant.

Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der Wertpapieraufsicht der BaFin betont, dass die deutsche Finanzaufsicht die Risiken des Payment for Order Flow sehe, aber auch die Vorteile wie die Reduktion der Transaktionskosten. Ein übereiltes Verbot, dass den Handel für Privatanleger verteuere, aber ansonsten nichts bewirke, müsse aus Verbraucherschutzgründen ausgeschlossen werden.

EU-Ratspräsidentschaft will Payment for Order Flow Verbot verhindern

EU-Ratspräsidentschaft will Payment for Order Flow Verbot verhindern

Im ersten Halbjahr 2022 versuchte man unter französischer EU-Ratspräsidentschaft eine Einigung zu erzielen. Zu dieser Einigung kam es jedoch nicht, weshalb die aktuelle tschechische Ratspräsidentschaft das Verbot nun verhindern möchte.

Unter Führung ihres Finanzministers sondieren die Tschechen über eine Alternative zu dem Verbot. Sie setzen auf eine Straffung der Marktpraktiken, das bessere Managen von Interessenkonflikten, mehr Transparenz und auf die bereits in Mifid II festgelegten Best-Execution-Vorschriften.

Der Verbots-Vorschlag soll abgelehnt werden und Payment for Order Flow als rechtlich akzeptable Marktpraxis anerkannt werden, unter der Voraussetzung, dass mögliche Interessenskonflikte von den Anbietern ordnungsgemäß gehandhabt werden und die besten Ergebnisse für Kunden im Vordergrund stehen. Dies möchte man als Vorschriften in der Mifir-Regulierung verankern.

Es wird auch über das bereits oben erwähnte Consolidated Tape diskutiert, welches ein Vergleichsregister für Investoren ist, mit dem man die Handelsplätze mit den besten Konditionen finden kann. Das Consolidated Tape ist so gut wie beschlossen und wird allem Anschein nach kommen. Ob das Payment for Order flow Verbot ebenfalls beschlossen wird, bleibt offen.

Möglich ist, dass Brüssel das Thema entspannter sieht, wenn man sich auf ein Consolidated Tape geeinigt hat. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahren wird es wohl erst in 2023 geben. Bis dahin heißt es warten.

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