Der amtliche Markt war ein reguliertes Börsensegment des deutschen Wertpapierhandelsgesetz. Am 1. November 2007 fusionierten der amtliche und geregelte Markt zum Regulierten Markt, der bis heute ein reguliertes Börsensegment auf EU-Ebene ist.
2002 ersetzte der amtliche Markt den amtlichen Handel.
Definition: Amtlicher Markt
Alle im amtlichen und geregelten Markt enthaltenen Wertpapiere wurden automatisch in den Regulierten Markt übernommen.
Das Börsensegment wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen, um Anleger zu schützen und für mehr Transparenz an den Finanzmärkten zu sorgen. Der Gesetzgeber überwachte den amtlichen Markt.
Es wurden nur Unternehmen aufgenommen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten. Diese Voraussetzungen werden wir dir gleich vorstellen.
Rund 90 Prozent der an deutschen Börsen gehandelten Wertpapiere betrafen den amtlichen Markt. Im Gegensatz zum Freiverkehr und dem geregelten Markt waren für den amtlichen Markt nur amtlich notierte Wertpapiere zugelassen.
Die Aktienkurse wurden von vereidigten öffentlich-rechtlichen Maklern ermittelt und die Notierungen von einem Kursblatt veröffentlicht.
Amtlicher Markt: Zulassungskriterien
Die Zulassungsvoraussetzungen für den amtlichen Markt waren wie folgt:
- Das Unternehmen musste ein Prospekt mit Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Kapitalflussrechnungen der letzten drei Jahre vorlegen
- Das Unternehmen musste mindestens drei Jahre alt sein
- mindestens 10.000 Aktien mussten herausgegeben werden
- Der voraussichtliche Kurswert beim IPO musste mindestens 1,25 Millionen Euro betragen (§ 2 BörsZuIV)
- Der Streubesitz musste mindestens 25 Prozent betragen (§ 9 Abs. 1 BörsZuIV)
- Das Unternehmen musste wichtige Informationen sofort veröffentlichen (Ad-hoc-Mitteilungen)
- Die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und Zwischenberichten für die ersten sechs Monate eines Jahres war für Unternehmen verpflichtend (§ 3 BörsZuIV)
Amtlicher Handel: Erklärvideo
Wenn du noch mehr über den Amtlichen Handel erfahren möchtest, können wir dir dieses Video empfehlen: